Shareware (von engl. "to share": etwas teilen/gemeinsam nutzen) ist eine Vertriebsform von Software, bei der die jeweilige Software vor dem Kauf getestet werden kann. Üblicherweise kommt Shareware mit der Erlaubnis daher, die Software in unveränderter Form beliebig kopieren zu dürfen (daher die Bezeichnung), sowie mit einer Aufforderung, sich nach einem Testzeitraum von üblicherweise 30 Tagen beim Autor kostenpflichtig registrieren zu lassen. Ähnlich wie bei Freeware wird daher jedermann ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, im Gegensatz zu Freeware jedoch nur zeitlich beschränkt oder mit anderweitigen Bedingungen verknüpft.
Eine Art der Shareware-Bereitstellung besteht in der Freigabe einer kostenlosen Teilversion. Diese Teilversion verfügt über eine eingeschränkte Funktionalität, ist aber uneingeschränkt nutzbar. Durch die Registrierung des Programms wird entweder der Download einer Vollversion möglich, oder die Teilversion wird durch Übertragung eines Codes zu einer Vollversion. Oder ein Nagscreen (Nörgelbildschirm) soll den Benutzer zur noch fehlenden Registrierung drängen. Meist wird der Nagscreen unmittelbar nach dem Start des unregistrierten Programmes angezeigt mit der Empfehlung, der Anwender möge das Programm nun doch registrieren. Bei der dritten Art der Shareware, die von vielen als Shareware im eigentlichen Sinne angesehen wird, wird die Software ohne Einschränkungen und ohne technische Massnahmen zur zeitlichen Nutzungsbeschraenkung ausgeliefert. Der Autor vertraut darauf, dass der Anwender von sich aus nach der ihm eingeraeumten Testzeit die Software kauft. Diese Art der Shareware ist selten geworden, da die Anwender die geforderte Registrierung oftmals unterlassen und die Software trotzdem weiterbenutzen. Von der Shareware zu unterscheiden ist die reine Demoversion, dir nach Ablauf einer zugestandenen Probezeit nicht mehr funktionsfähig ist.
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